Landesdelegiertenrat
Dieses oberste Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen setzt sich zusammen aus jeweils ein bis zwei VertreterInnen der Kreisverbände(abhängig von der Mitgliederanzahl), den Länderratsmitgliedern (Bundesgremium), den Landesvorstandsmitgliedern. Der LDR beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Der Landesdelegiertenrat berät und kontrolliert den Landesvorstand; er kann Beschlüsse des Landesvorstands überprüfen und gegebenenfalls aufheben.