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Landesdelegiertenkonferenz (LDK)

Die LDK ist das ranghöchste Gremium und tagt mindestens einmal im Jahr. Die Delegiertenzahl eines Kreisverbandes wird errechnet, indem die Mitgliederzahl des Kreisverbandes durch sieben geteilt und das Ergebnis aufgerundet wird.

  • Beschlußfassung zu den Rechenschaftsberichten von Landesvorstand und LandesschatzmeisterIn,
  • Wahl, Entlastung und Abwahl des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Vorstandes,
  • Beschlußfassung über den Landeshaushalt,
  • Wahl und Entlastung der VertreterInnen für den Länderrat (Bundesgremium),
  • Wahl und Entlastung der BasisvertreterInnen im Bundesfinanzrat,
  • Beschlußfassung über Satzung, Grundkonsens und Programm sowie über Landesfinanzordnung, Landesschiedsgerichtsordnung und Landeswahlordnung,
  • Wahl der KandidatInnenlisten für Bundes- und Landtagswahlen,
  • Wahl der LandesrechnungsprüferInnen,
  • Wahl des Landesschiedsgerichtes,
  • Wahl von Sonderausschüssen,
  • Bestätigung von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene.