Gesundheitsversorgung: Jubel der Landesregierung ist unberechtigt
Der Jubel der Landesregierung ist völlig unberechtigt. Die nun mit dem Bund abgestimmten Vorschläge der Länder werden die gesundheitliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern nicht verbessern. Gegen die bereits heute absehbaren Versorgungsmängel vor allem in ländlichen Regionen werden die Maßnahmen nichts bewirken. Das einzige, was die Länder substantiell erreicht haben, ist mehr Mitsprache bei der Planung der ärztlichen Versorgung. Ob sie diese Rolle aber überhaupt ausfüllen werden, ist allerdings fraglich. Denn bereits heute zieht sich das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinem ureigenen Zuständigkeitsbereich, der Krankenhausversorgung, auf eine unverbindliche Rahmenplanung zurück. Warum sollte die Landesregierung ausgerechnet in der ärztlichen Versorgung anders agieren? Aus guter Planung folgt im übrigen noch keine gute Versorgung.
Bei der Allgemeinmedizin könnte die Landesregierung selbst mehr tun. Das Land könnte beispielsweise die vorhandenen Lehrstühle für Allgemeinmedizin finanzieren. Bislang werden diese letztlich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.
Der Jubel der Landesregierung ist auch deswegen unberechtigt, weil die - vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen für eine gute Versorgung notwendige - Aufwertung der Pflege und anderer Gesundheitsberufe in dem Papier der Länder und des Bundes keine Rolle spielt. Eine echte Aufgabenverlagerung von den Ärzten auf andere Gesundheitsberufe findet nicht statt.

