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Freitag, den 29. Juli 2011, Pressemitteilung, Gruene-LV, Innen und Recht

Handyüberwachung auch in M-V?

Wir wollen wissen, ob es Datenerhebungen nach sächsischem Vorbild auch hier gegeben hat. Das Innenministerium antwortet bislang unzureichend.

Polizei (marco broscheit, flickr.com)

Polizei (marco broscheit, flickr.com)

Die umstrittene Handyüberwachung durch die sächsische Polizei beschäftigt jetzt auch die Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern. In einem Brief an Innenminister Lorenz Caffier wollten die Grünen wissen, ob es solche Datenerhebungen auch im Nordosten gegeben habe.

„Das dreiste und rechtstaatlich bedenkliche Vorgehen der sächsischen Polizei wirft für uns die naheliegende Frage auf, ob diese Art der Datenerhebung möglicherweise bereits zum Standardrepertoire der Polizei auch anderer Bundesländer gehört“, so die beiden grünen Landesvorsitzenden Silke Gajek und Jürgen Suhr.

Die inzwischen vorliegenden Antworten des Innenministeriums sind dabei  aus Sicht der Grünen nicht ausreichend. „Wir wollen niemandem etwas unterstellen, aber das Ministerium hat wesentliche Fragen bisher definitiv nicht beantwortet“, so Gajek und Suhr. Das Ministerium hat nicht erklärt, ob die Handyüberwachung bei Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern verwendet wurde. Ausgeschlossen wurde dies nur für den Bereich der Gefahrenabwehr und für die Demonstrationen zu G8, den Atomtransporten und zum Bush-Besuch. Die Frage, ob die Handyüberwachung bei Demonstrationen zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt wurde, ist bisher allerdings nicht beantwortet. Genau dies war aber die Grundlage für die Vorgänge in Sachsen.

Der Innenminister zählt in seinen Antworten zwar Beispiele für Straftatbestände auf, bei denen die Funkzellenauswertung bislang genutzt wurde. Diese Liste ist aber offensichtlich nicht vollständig. Denn dass die Funkzellenauswertung insbesondere bei den aufgeführten Straftatbeständen eingesetzt worden ist, beschreibt ja ausdrücklich, dass der Einsatz auch in anderen Zusammenhängen erfolgt ist. Auch hier sind wir gespannt auf die detaillierte Beantwortung unserer Fragen.

Das Ministerium hat zudem bisher nicht klargestellt, durch wen die Daten erhoben wurden, ob sie gelöscht oder für andere Zwecke weiterverwendet wurden und ob die Betroffenen gemäß den rechtlichen Bestimmungen informiert wurden. Auch dazu erwarten wir in der Antwort des Innenministers auf unsere Fragen konkrete Angaben.

Wir sind auch gespannt darauf, ob das Innenministerium vor dem Hintergrund der Ereignisse in Sachsen eine Änderung der Strafprozessordnung befürwortet: „Die Handyüberwachung greift tief in Grundrechte ein. Wir würden es daher begrüßen, wenn das Innenministerium eine solche Änderung der Strafprozessordnung auf Bundesebene unterstützt, damit solche Maßnahmen künftig nur auf schwerste Straftaten beschränkt werden“, so Silke Gajek und Jürgen Suhr.

Dateien:
fileadmin/user_upload/aktuelles/caffier_brief_telefonueberwachung.pdf122 K
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