Handyüberwachung muss im Landtag thematisiert werden
„Die Antworten des Innenministeriums lassen viele Fragen offen. Wir haben insbesondere keine befriedigende Aussage dazu bekommen, in welchem Umfang die Handyüberwachung zur Strafverfolgung genutzt wurde“, kritisierte der Landesvorsitzende Jürgen Suhr. Deshalb werde man beantragen, den Innenausschuss des Landtages mit diesem Thema zu beschäftigen.
Das Innenministerium habe ausweichend darauf geantwortet, ob die Funkzellenabfrage anlässlich von Demonstrationen genutzt wurde. Lediglich der G8-Gipfel und Castortransporte seien ausgeschlossen wurden. „Wir möchten auch weiterhin detailliert Auskunft darüber haben, aufgrund welcher Straftatbestände die Funkzellenauswertung genutzt wurde“, sagte Suhr.
Vor dem Hintergrund der sächsischen Erfahrungen sei eine Beschränkung dieser Maßnahmen auf schwerste Kriminalität notwendig. Dazu sei eine Änderung der Strafprozessordnung erforderlich. „Wir werden die Landesregierung auffordern, sich im Bundesrat für eine entsprechende Initiative einzusetzen“, kündigte Suhr an.

