Landesregierung verletzt Landesverfassung
Die Vernachlässigung des Baumbestandes in den landesweiten Alleen durch die rot-schwarze Regierung ist nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen eine klare Verletzung des in Kapitel III. Artikel 12 (2) der Landesverfassung festgehaltenen Naturschutzes. Land, Landkreise und Gemeinden werden hier aufgefordert, die Alleen zu schützen und zu pflegen. Eingriffe sollen vermieden, Schäden aus unvermeidbaren Eingriffen ausgeglichen und bereits eingetretene Schäden behoben werden. „Die Landesregierung ist aufgefordert den entsprechenden Richtlinien, die in der Landesverfassung niedergeschrieben wurden gerecht zu werden“, sagt die Grüne Spitzenkandidatin Silke Gajek. „Der Baumbestand muss gesichert werden. Dazu bedarf es einer nachhaltigen Naturschutzpolitik, die hier offensichtlich nicht im Fokus steht. Alleebäume müssen entsprechend nachgepflanzt, Neubestände gepflegt werden. Auf Streusalze kann weites gehend verzichtet werden, da es weitaus geeignetere Taumittel, wie beispielsweise umweltverträgliche Granulate gibt, die hier genutzt werden können.“
Andere Bundesländer, wie beispielsweise die Hansestadt Hamburg, erließen bereits in der Vergangenheit entsprechende Verordnungen, die einen umweltgerechten Winterdienst begünstigten. Der Einsatz von Salzen im Bereich des Straßendienstes beeinflusst nicht nur die unmittelbare Natur, sondern hat auch entsprechende Auswirkungen auf das Grundwasser. Auf den Straßen des Landes werden laut BUND im Durchschnitt zwei Tonnen Auftausalz pro Kilometer und Jahr gestreut. Dem Umweltbundesamt und anerkannten Instituten zufolge schädigt Salz junge und alte Alleebäume. „Diese Tatsache sollte auch die Landesregierung nicht kalt lassen. Das sind elementare Wahrheiten die im Naturschutz Hand und Fuß haben. Nachhaltiger Naturschutz hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt, sondern begünstigt auch das landschaftliche Bild unseres Bundeslandes und somit den Tourismus“, so Silke Gajek.

