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Freitag, den 25. März 2011, Gruene-LV, Pressemitteilung, Bildung und Kultur

Lehrerbildungsgesetz: Mit heißer Nadel gestrickt

Die Grünen haben das Gesetz unter die Lupe genommen und kommen zu einem klaren Ergebnis: Der Gesetzentwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt.

Johannes Saalfeld, bildungspolitischer Sprecher

Das neue Lehrerbildungsgesetz gilt als eines der großen Projekte der rot-schwarzen Regierungskoalition. Nach fast fünfjähriger Vorbereitung soll jetzt der Gesetzentwurf noch schnell vor der Landtagswahl im Herbst verabschiedet werden.

„Der Gesetzentwurf wirkt so, als sei er noch nicht zu Ende gedacht“, so Johannes Saalfeld, hochschulpolitischer Sprecher der Grünen. Zum Beispiel sollen die Gymnasiallehrer in Zukunft in 10 statt in 9 Semestern ausgebildet werden. Problematisch daran ist aber, dass sie laut neuem Gesetz ihre Referendariatszeit an den Schulen immer erst im Februar beginnen dürfen. „Wer sich in Zukunft also an die Regelstudienzeit hält, hängt hinterher unverschuldet ein halbes Jahr in der Luft und muss Hartz-IV beziehen. Hat sich darüber etwa keiner in der Regierungskoalition Gedanken gemacht“, fragt Saalfeld.

Aber damit nicht genug. Das neue Gesetz reformiert die Lehrerausbildung grundlegend und soll am 31. August in Kraft treten. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass bereits nur einen Monat später die Prüfungs- und Studienordnungen an den beiden Universitäten entsprechend überarbeitet und veröffentlicht sein sollen. Nicht nur die Grünen hegen berechtigte Zweifel daran, ob die betrauten Gremien und Rechtsabteilungen an den Universitäten und im Ministerium die rund 50 Prüfungs- und Studienordnungen innerhalb eines Monats reformieren können. „Das ist unmöglich zu schaffen. Wir glauben, dass der kommende Studienjahrgang bis zu einem Jahr ohne gültige Prüfungs- und Studienordnungen studieren muss. Das ist per Gesetz verordnetes Chaos und einem Rechtsstaat nicht würdig“, so Saalfeld.

Aber auch unter den heutigen Lehramtsstudierenden dürfte sich Verunsicherung breit machen. Wegen einer Übergangsregelung soll ausnahmsweise im kommenden Jahr das Referendariat nur 16 statt wie bisher 24 Monate dauern. Ob diese Ausbildung dann auch in anderen Bundesländern anerkannt wird, ist hoch umstritten. Im schlechtesten Fall könnte die Berufsfreiheit der jungen Lehrer stark eingeschränkt sein, weil sie nur noch in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten könnten. „Wenn in dieser Frage nicht bald Rechtssicherheit geschaffen wird, kann man den Absolventen eigentlich nur noch empfehlen, sich besser außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern nach einem Referendariatsplatz umzusehen. Aber das kann doch nicht ernsthaft der Sinn des neuen Gesetzes sein“, so Saalfeld.

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