Maßnahme ist nur ein erster Schritt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Ambitionen von Sozialministerin Manuela Schwesig, Rechtsextremisten von Kitas fernzuhalten. „Der im KiFöG verankerte Passus mit dem zugehörigen Erlass ist ein rechtsstaatlicher Weg, um Nazis von ihrem Ziel, schon bei kleinen Kindern ihr verfassungsfeindliches Gedankengut zu verbreiten, abzuhalten“, fasst Andreas Katz, bildungspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen. Niemand werde einer Gesinnungsprüfung unterzogen, es gebe aber eine rechtliche Handhabe bei einem Verstoß gegen die geforderte Selbstverpflichtung.
Allerdings sollte Manuela Schwesig diesen Erlass nur als einen ersten Schritt betrachten. „Ähnliche Regelungen müssen schnellstmöglich auch bei den Trägern von Jugendclubs, bei Sportvereinen, Jugendfeuerwehren und sonstigen Anbietern außerschulischer Aktivitäten auf den Weg gebracht werden“, fordert Katz. Wo keine gesetzliche Regelung greife, sollten Vereine aufgefordert werden, das Eintreten für den demokratischen Rechtsstaat in ihren Satzungen zu verankern. Nach dem Gleichheitsprinzip müsse dafür gesorgt werden, dass auch die Tagesmütter im Land sich per Selbstauskunft verpflichten, demokratische Grundsätze zu verfolgen.
„Rechtsextremismus muss mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden“, sagt Katz. So dürfe die regelmäßige Anfrage bei Jugendämtern sich nur auf Tatsachen beziehen. Jugendämter dürften nicht aufgefordert werden, Vermutungen über die demokratische Gesinnung von Trägern und deren Mitarbeitern anzustell





