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Dienstag, den 02. Februar 2010

Freie Schulwahl nicht nur auf dem Papier

Regelungen im neuen Schulgesetz zur Schülerbeförderung müssen nachgebessert werden.

Schulbus (Foto: Kecko @flickr.com)
Schulbus (Foto: Kecko @flickr.com)

„Wenn es eine ernst gemeinte freie Schulwahl in unserem Bundesland geben soll, muss auch die Beförderung zu gleichberechtigten Bedingungen geregelt sein.“

Bündnis 90/Die Grünen haben die Regelungen zur Erstattung der Beförderungskosten im Schulgesetz scharf kritisiert und Vorschläge für eine Nachbesserung vorgelegt. „Der Elternprotest ist gerechtfertigt“, sagte der Vorsitzende der Bündnigrünen, Jürgen Suhr. „Für eine Schulwahl ist nicht der kürzeste Weg das wichtigste Argument. Wir fordern Minister Tesch dazu auf unverzüglich nachzubessern.“

Suhr schlug vor, dass die Beförderungskosten unabhängig von der Schulwahl übernommen werden und nicht nur für die definierte Bezugsschule: „Man könnte dies auch vor dem Kostenhintergrund auf eine Entfernungsobergrenze beschränken, aber gleiches Recht muss für alle Schulen gelten.“ Zumindest ein Kompromiss wäre aus Sicht der Grünen eine Erstattung der Beförderungskosten auf Basis der Entfernung zur sogenannten ‚örtliche zuständigen Schule’. „Dann würden die Eltern, die eine andere Schule wählen, zumindest einen Teil der ihnen entstehenden Beförderungskosten erstattet bekommen“, so der Landesvorsitzende.

Das Gesetz muss aus Sicht der Bündnisgrünen unbedingt nachgebessert werden, so dass die realistische Chance besteht, dass Schüler die Schule ihrer Wahl erreichen können:„Es sollten eher die Konzepte und die Qualität der Lehre die ausschlaggebenden Argumente für die Schulwahl sein!"

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