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Mittwoch, den 13. Januar 2010

Grüne fordern Wahlrecht ab 16 Jahre

Schon bei den Landtagswahlen 2011 sollte das aktive Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr ausgeübt werden können.

Foto: Hauk Medien Archiv

"Wir begrüßen die von den Bündnisgrünen in Bremen initiierte Absenkung des Wahlrechtsalters und fordern die Landesregierung und die im Landtag vertretenen Parteien auf, auch den Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern 2011 eine Stimme zu geben", so Jürgen Suhr, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Analog zur Regelung für die Kommunalwahlen sollte auch bei den kommenden Landtagswahlen 2011 das aktive Wahlrecht ab der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden können. "Dafür braucht es eine zeitnahe Änderung des Wahlgesetzes", so Suhr.

"Die Gesellschaft im Land altert zusehends. Wer verhindern möchte, dass immer mehr Entscheidungen zu Lasten junger Generationen fallen, muss das Wahlalter absenken und früher Demokratie wagen", so der bündnisgrüne Politiker weiter. Jugendliche würden die Kompetenz haben, stärker und früher mitzubestimmen. Jugend- und Entwicklungsforschung belegten eindeutig, dass Jugendliche heute in vielen Lebensbereichen früher Entscheidungen treffen und zu Wahlentscheidungen in der Lage sind. Die Absenkung des Wahlalters bedeutet für uns auch, die politische Bildung zu verstärken und bereits in der Schule Demokratie zu lernen und zu leben. Suhr: "Das Wahlrecht ist laut Grundgesetz allgemein und kein Gnadenakt."

Einschränkungen seien begründungsbedürftig. Auch die Altersgrenze von 16 Jahren sei eine willkürliche. Sie setze aber analog zum Kommunalwahlrecht an. Wenn Jugendliche in ihrer Gemeinde mitbestimmen dürfen, so kann ihnen auch zugetraut werden, auch über die Geschicke des Landes und über ihre eigenen Angelegenheiten mitentscheiden zu können.

"Der aktuelle Bildungsstreik zeigt deutlich: Jugendliche, hier Schüler und Studierende sind von politischen Entscheidungen betroffen und wollen sich einbringen. Konsequent kann dies nur durch eine Absenkung des Wahlalters erfolgen. Eine solche Entscheidung muss im Landtag im Jahr 2010 fallen", so Suhr abschließend.

1 Kommentar

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Kay schrieb am 13.01.2010 21:44

In der Hoffnung, dass es irgendwann mal eineR versteht: Die wirklich dringliche Wahlrechtsänderung für 2011 ist zunächst die Abschaffung der Regelungsunschärfe zum Überhangausgleich, demit bei uns nicht so ein Desaster passiert wie in Schleswig-Holstein, was sinnvollerweise mit einer Umstellung auf das Divisorverfahren mit Standardrundung verbunden werden sollte. Kann man in den Einzelheiten alles bei wahlrecht.de nachlesen. Zugegebenermaßen nicht sexy, aber dessenungeachtet von hoher potentieller Bedeutung, außerdem die Gelegenheit, Sachverstand in Detailfragen zu demonstrieren.

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