Staatsziel Tierschutz umsetzen
Das Staatsziel Tierschutz muss im Tierschutzrecht konsequent umgesetzt werden. Wir GRÜNE setzen in der Landwirtschaft auf die artgerechte Haltung von allen Nutztieren. Dafür wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen, unter anderem durch Reformen und strikte Anwendung des Emissions-, Bau- und Planungsrechts, um industrielle Massentierhaltungsbetriebe zu verhindern.
So muss jegliche Käfighaltung von Legehennen ausnahmslos verboten werden ebenso wie sämtliche Qualzuchten. Es darf bei allen mit Schmerzen verbunden Eingriffen an Tieren keine Ausnahme von der Pflicht zur Schmerzausschaltung geben – auch für das Schlachten nicht.
Tiertransporte müssen zeitlich begrenzt werden. Auch in der Fischerei müssen Tier- und Artenschutz deutlich gestärkt werden.
Im Rahmen eines Nachhaltigkeitssiegels wollen wie eine Tierschutzkennzeichnung für alle Lebensmittel, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich bewusst für Produkte aus tiergerechter Haltung zu entscheiden.
Tierversuche darf es nur dort geben, wo es keine Alternative gibt, die Gesundheit von Menschen, Umwelt und Tieren zu schützen. Tierversuchsfreie Ersatzmethoden müssen besser erforscht und schneller in der Praxis eingesetzt werden. Als Einstieg in den Ausstieg fordern wir eine jährliche Reduktion der Tierversuche in Deutschland um zehn Prozent.
Wir fordern ein Klagerecht für Tierschutzorganisationen und eine Bundesbeauftragte oder einen Bundesbeauftragten für Tierschutz.