28.03.2004
Den sozialen Zusammenhalt sichern - Schwerpunkte kommunaler Sozialpolitik
Beschluß des Landesdelegiertenrates am 27. März 2004 in Ludwigslust.
Den sozialen Zusammenhalt sichern - Schwerpunkte kommunaler Sozialpolitik Mecklenburg-Vorpommern
Individualisierung, Globalisierung und der demographische Wandel prägen das Alltagsleben der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in vielfältiger Weise:
- Die vielfach diagnostizierte Individualisierung führt einerseits durch die Lösung traditioneller Bindungen zur Auflösung des sozialen Zusammenhaltes in der Kommune, anderseits eröffnen sich dem einzelnen neue Optionen und Wahlmöglichkeiten für die eigene Lebensgestaltung.
- Regionale Handlungsmöglichkeiten und Wirtschaftszusammenhänge werden im Zuge der Globalisierung zunehmend von weltweiten Strukturen abgelöst. Dies hat auch Folgen für die Handlungsspielräume der Kommunen, die zusätzlich auch durch Vorgaben der Europäischen Union eingeschränkt werden.
- Insbesondere aber die demographischen Veränderungen mit den verschiedenen Aspekten Überalterung, Entleerung und Bevölkerungsabnahme aber auch Zuwanderung entfalten erheblichen Reformbedarf für das Handlungsfeld der kommunalen Sozialpolitik.
- Zusätzlich haben auch die jüngsten finanz-, sozial- und arbeitsmarktpolitischen Rahmensetzungen auf Bundes- und Landesebene erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten und den Gestaltungsbedarf kommunaler Sozialpolitik.
Im Vordergrund kommunaler Politik muss ganz grundsätzlich die Sicherung der sozialen Teilhabechancen stehen. Soziale Teilhabe, also sowohl die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Geschehen vom Arbeitsleben bis zur Nachbarschaft als auch demokratische Partizipation, ist aus unserer Sicht die zentrale Voraussetzung für den sozialen Zusammenhalt insbesondere auf kommunaler Ebene. Vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen sehen wir sozialpolitische Schwerpunkte auf kommunaler Ebene vor allem in der Sicherung der Teilhabechancen insbesondere von Kindern und älteren Menschen, aber auch in einer Reform der Institutionen und Instrumente kommunaler Sozialpolitik.
1. Teilhabechancen für Kinder sichern
Im Zentrum kommunaler Kinderpolitik muss das Bemühen stehen, kindgerechte Lebensräume sowohl zu bewahren als auch zu schaffen. Voraussetzung hierfür sind kinderfreundliche Entscheidungen der Verwaltung sowie der kommunalen Vertretung vor allem im Bereich der Verkehrsplanung, der Bebauungsplanung aber auch der Wohnbauplanung.
Beispiel kinderfreundliche Verkehrsplanung: Sie betrifft zunächst das Verkehrswegenetz für Kinder. Innerhalb dieses Netzes sollte Ruhe und Aufenthaltsbereiche vorhanden sein, die dem Spielbedürfnis von Kindern entsprechen. Unvermeidbare Straßenüberquerungen sollten optimal gesichert sein (Zwischeninseln, verlängerte Grünphasen für Fußgänger etc.). Eine generelle kinderfreundliche Maßnahme besteht in der großflächigen Verkehrsberuhigung durch Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Wohngebieten und weiteren Maßnahmen der Verkehrsberuhigung. Zur Schaffung kindgerechter Lebensräume in den Städten muss dem öffentlichen Personennahverkehr politisch Vorrang eingeräumt werden. Das Personal sollte zu kinderfreundlichem Verhalten fortgebildet werden, die Linienführungen sollten sich an den Mobilitätsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren und schließlich sollten die Verkehrsmittel durch Kinder und Jugendliche nutzbar sein (Erreichbarkeit von Funktionsknöpfen, Erkennbarkeit der Linien, Ausrufen der Haltestellen, Taktfrequenz, Diskobusse etc.). Wir wollen das Wohnen in den Innenstädten attraktiver machen durch Verkehrsberuhigung, Grünanlagen und durch den Erhalt der Städtebauförderung.
Beispiel kinderfreundliche Bebauungsplanung: Sie setzt eine adäquate Beteiligung von Kindern an allen Planungen voraus. Kindereinrichtungen, die Wohnstandorten zugeordnet sind (Kindergärten, Grundschulen), sollen sicher und möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln und möglichst ohne private Kraftfahrzeuge erreichbar sein. Bei allen Planungen ist auf die Bespielbarkeit aller öffentlichen Flächen zu achten.
Beispiel kinderfreundliche Wohnungsbauplanung: Sie betrifft die Größe von Kinderzimmern im kommunalen Wohnungsbau, den Zuschnitt der Wohnung nach kindlichen Bedürfnissen, die Verfügbarkeit eines eigenen Raumes für jede Person im Haushalt, die zentrale Lage von Wohnraum und Küche, die Verfügbarkeit von Gemeinschaftsräumen für Kinder, Abstellflächen für Fahrräder, Roller und Kinderwagen etc. Für besonders kinderfreundliche Wohnungsbauprojekte sollte es zusätzliche Fördermittel geben.
Handlungsfeld kommunaler Kinderpolitik ist jedoch auch die Erhaltung eines angemessenen und qualitativ hochwertigen Angebots an Kindertagesstätten sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum. Die rot-rote Landesregierung hat hier mit dem sogenannten Kindertagestätten- und förderungsgesetz (KiFöG) Vorgaben hinsichtlich der Qualität des Betreuungsangebotes gemacht, die wir grundsätzlich begrüßen, wie z. B. den Abbau des Bewegungsdefizits und die Förderung von Ernährungs- und Gesundheitsbewustseins.
Allerdings hat sie gleichzeitig die finanziellen Rahmenbedingungen so verändert, dass es insbesondere den größeren Städten Mecklenburg-Vorpommerns nahezu unmöglich sein wird, diese Vorgaben umzusetzen, ohne gleichzeitig das derzeitige Betreuungsnetz vor allem im Bereich der Krippen erheblich einzuschränken.
Bündnis 90/ Die Grünen fordern daher insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Kommunen im Lande, den qualitativen Vorgaben auch die entsprechenden Mittelzuweisungen folgen zu lassen. Dies gilt im übrigen auch für die zu erwartenden Mehrkosten durch die Betreuungsanspruch auch für Kinder von Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose. Die derzeitige Gesetzeslage ist jedenfalls nicht mit dem in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsgebot zu vereinbaren, wonach den auf die Kommunen übertragenen Aufgaben auch die entsprechenden Mittel folgen müssen.
2. Teilhabechancen älterer Menschen sichern
Vor dem Hintergrund der erheblichen demographischen Veränderungen mit einer Zunahme des Anteils älterer Menschen vor allem in den dünn besiedelten Räumen Mecklenburg-Vorpommerns, halten wir das Thema Alter(n) im ländlichen Raum für eine der zentralen Herausforderungen für kommunale Sozialpolitik.
Ein besonderes Problem dünn besiedelter Räume ist der schlechtere regionale Arbeitsmarkt und die damit verbundene geringe Wirtschaftskraft. Bedeutsam sind diese Aspekte auch deshalb, da die Gesundheit der Bevölkerung eng mit der Wirtschaftskraft eines Landes verbunden ist. Die gesundheitliche Versorgungsstruktur orientiert sich ebenfalls an der Wirtschaftskraft und der räumlichen Verdichtung. Während das direkt an die Stadt grenzende Umland noch weitgehend die hohe Dichte und Qualität der städtischen Versorgung aufweist, nimmt diese mit abnehmender Einwohnerzahl und Zentralität deutlich ab.
Ganz besonders deutlich wird dies bei der gesundheitlichen Versorgung, wo es mittlerweile in einigen Bereichen Arztpraxen im ländlichen Raum geschlossen werden, weil diese dort nicht mehr kostendeckend oder zumindest finanziell attraktiv betrieben werden können. Die gesundheitliche Prävention stellt eine wichtige Zukunftsaufgabe dar. Ihr kommt der für den Erhalt der Selbständigkeit im Alter und zur Reduktion der Krankheitslast ein großes Potential zu.
Aus unserer Sicht müssen deshalb neue Präventionsinstrumente entwickelt werden, die für den ländlichen Raum geeignet sind. Die Abschätzung des derzeitigen und zukünftigen Versorgungsbedarfs darf sich im ländlichen Raum nicht allein auf die Relation von Versorgungseinrichtungen zur Zahl der Einwohner stützen. Aus unserer Sicht müssen daher die Kommunen von Bund und Land dabei unterstützt werden, für den ländlichen Raum geeignete Betreuungsinstrumente zu entwickeln und zu erhalten.
Traditionell ist die Einbindung älterer Menschen in lokale soziale Netze auf dem Land stärker. Daher ist es auch auf Aufgabe von Kommunalpolitik im ländlichen Raum, diese sozialen Netze zu erhalten und die Belange älterer Menschen stärker einzubeziehen. Dies kann die Entwicklung von Selbsthilfeeinrichtungen fördern und die Nutzung von Ressourcen verbessern. Hier bietet sich auch die Möglichkeit, vor allem die "jungen Alten", die auch in dieser Lebensphase verstärkt eigene Wünsche realisieren und weiterhin Verantwortung übernehmen möchten, einzubeziehen. Dies könnte beispielsweise durch Seniorenbüros geleistet werden, die dabei helfen, ein freiwilliges Ehrenamt zu finden und auszufüllen. In Dänemark sind diese Einrichtungen auf Gemeindeebene bereits gesetzlich verankert. Sie bieten eine Chance, den demographischen Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.
3. Kommunale Sozialpolitik Hilfe und Förderung aus einer Hand
Mit den Umbrüchen auf dem Arbeitsmarkt, sind auch die Armutsrisiken erheblich angestiegen. So stellt die zunehmende Langzeitarbeitslosigkeit und die steigende Anzahl der Bezieher von Sozialhilfe sowie ergänzender Sozialhilfe die Kommunen des Landes einerseits vor erhebliche finanzielle Probleme. Andererseits finden die gewachsenen Armutsrisiken ihren Ausdruck auch in der Tatsache, dass die Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern nur 83% des Bundesdurchschnittes erreichen.
Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass für die Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern eine qualifizierte Beratung und Betreuung flächendeckend personell und finanziell sichergestellt wird. Vor diesem Hintergrund müssen aus unserer Sicht die Strukturen und Institutionen optimiert und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Ziel dieser Reformen muss es sein, die betroffenen Menschen zu Handelnden und Beteiligten innerhalb des Hilfesystems werden zu lassen. Dies heißt auch, die kommunal vorhandenen Institutionen der Sozialpolitik wie Jugendämter, Sozialämter und Wohngeldstellen zusammenzufassen, um alle Angebote im Interesse der Hilfesuchenden zu bündeln und so beispielsweise auf drohende Wohnungslosigkeit schnell mit allem zur Verfügung stehenden Instrumenten reagieren zu können.
Anlass für eine Reform der Institutionen kommunaler Sozialpolitik bietet auch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), das ab 1. Januar 2005 eine Zusammenlegung der Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsbezieher und Arbeitslosenhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) vorsieht.
Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern sprechen sich in diesem Zusammenhang für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus, getragen von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit. So können die Erfahrungen der Kommunen bei der Betreuung und Beratung von erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehern besser genutzt werden, gleichzeitig bleibt die Vermittlung der Arbeitssuchenden auch auf überörtliche, regionale und bundesweite Bereiche ausgedehnt.
Eine reine Kommunalisierung des ALG II, wie sie die CDU im Zuge des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundesrat und Bundestag durchgesetzt hat, lehnen wir auch deshalb ab, weil dies zur Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit und zu Arbeitsämtern erster und zweiter Klasse führen würde. Hiermit ist allerdings nur der institutionelle Rahmen geschaffen.
Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen müssen die JobCenter in eine regionale Entwicklungsstrategie eingebettet werden. So sollten die Möglichkeiten zur Kooperation mit der Agentur für Arbeit von den Kommunen und anderen lokalen Akteuren genutzt werden, um sich Mitgestaltungsmöglichkeiten im Feld Arbeitsmarkt-/Beschäftigungspolitik bei der Realisierung regionaler Entwicklungsziele zu erschließen.
Durch die Einführung des ALG II werden künftig mehr Menschen als bisher Hilfeleistungen im Bereich der Unterkunftskosten in Anspruch nehmen. Einerseits führt dies unter anderem nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbänden zu erheblichen Mehrkosten für die Kommunen des Landes. Andererseits ist zu befürchten, dass es zu einer Konzentration von Beziehern dieser Leistung in bestimmten Wohngebieten kommt. Die Kommunen sollten aus unserer Sicht daher alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um eine Gettoisierung zu verhindern und eine vielfältige soziale Mischung der Stadtteile zu gewährleisten.
Hinsichtlich der möglichen Mehrbelastungen für die Kommunen unter anderem durch die Kosten für die Unterkunft der Bezieher des ALG II erwarten wir sowohl von der Bundes- als auch von der Landesregierung, dass sie die im Rahmen der Verhandlungen zur Gemeindefinanzreform zugesagten finanziellen Entlastungen für die Kommunen einhält. Die Landesregierung wird ihrerseits aufgefordert, die bis 2009 bereitgestellten Sonderbedarfszuweisungen in voller Höhe an die Kommunen weiterzureichen.