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Grüne Netzpolitik

Wir Bündnisgrünen wollen die Chancen des Internets für mehr Demokratie und gesellschaftliche Teilhabe in Mecklenburg-Vorpommern nutzen und gestalten. Grüne Netzpolitik bedeutet, immer die Freiheit der NutzerInnen als Ziel anzustreben und die BürgerInnen gegenüber ökonomischen Interessen Einzelner oder Kontrollinteressen von Behörden zu schützen.

Wir setzen dazu auf eine Stärkung der Medienkompetenz und der informationellen Selbstbestimmung, umfassenden Daten- und VerbraucherInnenschutz, ein modernes Urheberrecht sowie eine digitale Modernisierung der Verwaltung.

Zugang zum Internet gewährleisten – Breitbandzugang als ­BürgerInnenrecht

Der flächendeckende Zugang zum schnellen Internet ist in Mecklenburg-Vorpommern immer noch nicht Realität. Es klaffen in den ländlichen Räumen, aber auch in den Außenbereichen der Städte, erhebliche Lücken im Breitbandnetz. Wir verstehen die Möglichkeit der Internetnutzung als Element der Daseinsvorsorge und setzen uns daher für einen zügigen Ausbau ein. Die Schlechterstellung vieler ländlicher Räume ist mit der Forderung nach gleichwertigen Lebensbedigungen für alle nicht zu vereinbaren.

Wir befürworten die Schaffung eines Rechts auf Breitbandzugang nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten, wodurch Internetprovider verpflichtet werden, allen BürgerInnen eine schnelle Internetverbindung zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt darf der Zugang zum Internet kein Zwang sein. Wer in Zukunft ohne Netzzugang leben will, darf deswegen nicht benachteiligt werden.

Medienkompetenz fördern, Jugendschutz ohne Kriminalisierung

Die geänderten Kommunikationsstrukturen durch die neuen Medien und die schnelle Ausbreitung neuer Angebote stellen an die NutzerInnen hohe Anforderungen, zu einem verantwortungsvollen Umgang zu gelangen. Die Förderung von Medienkompetenz und die Stärkung der Medienpädagogik sind daher wichtige Voraussetzungen, um den gesellschaftlichen Nutzen des Internets wirksam werden zu lassen.

Eine kritische Medienpädagogik sollte deshalb in der Ausbildung aller pädagogischen Berufe verankert werden. Darüberhinaus ist die Förderung von Medienkompetenz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich nicht nur auf Bildungsinstitutionen beschränkt. Wir wollen daher auch freie, kleinere und regionale Projekte, die zu einem offenen und reflektierten Umgang mit den neuen Medien beitragen, entsprechend fördern.

Ein verbesserter Jugendschutz im Internet heißt für uns auch, jugendliche NutzerInnen zu stärken. Verantwortungsvoller Jugendschutz und die legitimen Interessen der SpielerInnen müssen miteinander vereinbar sein. Über die Stärkung von Medienkompetenz durch Medienpädagogik hinaus sind weitere Schritte zum Schutz der NutzerInnen vor ungeeigneten Medieninhalten wie eine Reform der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu befürworten, wobei jedoch die Verhältnismäßigkeit der Mittel immer gewahrt bleiben muss. Wir BÜNDNISGRÜNEN sehen das Spielen am Computer auch als Kulturtechnik, was neue, positiv zu bewertende Formen der Interaktion eröffnet. Erst diese grundsätzlich positive Einstellung ermöglicht auch die unvoreingenommene Thematisierung von Risiken wie Spielsucht.

Für den freien Zugang zu Inhalten und ein neutrales Netz

Wir lehnen eine Monopolisierung und Einschränkung des Zugangs zu Netz­inhalten ab, denn die beste Infrastruktur nützt nichts, wenn damit kein Zugang zu Inhalten besteht. Wir stehen für Netzneutralität im Inter­net, unterschiedliche Datenströme müssen gleich behandelt werden. Die Netzbetreiber müssen Datenpakete von ihren KundInnen und an ihre KundInnen gleich behandeln und ohne Diskriminierung und Filterung übertragen. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, muss die Bundesnetzagentur angemessen ausgestattet werden.

„Open Access“ für Forschung und staatliche Datenbestände

Wir wollen, dass Ergebnisse öffentlicher Forschung nach einer Embargo­frist im Rahmen eines geeigneten Open-Access-Modells kostenfrei im ­Internet allen zugänglich gemacht werden. Dieses Modell soll ebenso für die Ressortforschung der Ministerien und für Gutach­ten und Studien, die von Ministerien und Landesbe­hörden direkt in Auftrag gegeben werden, Anwendung finden.Die Institutionen des Landes Meckenburg-Vorpommern sollen dazu verpflichtet werden, ihre Datenbestände über das Internet kostenlos zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung zu stellen, sofern dem keine höheren Rechtsgüter entgegenstehen. Dazu gehören insbesondere Statis­tiken und Geodaten, Wetterdaten sowie digitale Reproduktionen von Gegenständen im Besitz von Sammlungen und Bibliotheken des Landes.

Freie, quelloffene Software (Open-Source-Software) kann zur Demo­kratisierung in der Informationsgesellschaft beitragen und finanzielle Zugangshürden senken. Die weitere Verbreitung freier und quelloffener Software wird daher von uns unterstützt. Die öffentliche Verwaltung als Anwenderin kann hier als Vorreiterin und Vorbild dienen. Wir wollen den Anteil von Open-Source-Software im öffentlichen Sektor schrittweise deutlich erhöhen, mit dem mittelfristigen Ziel einer vollständigen Umstellung auf Open-Source-Software in den Ämtern und Behörden des Landes.

Für ein zukunftssicheres Urheberrecht

Der leichte Zugang zu Filmen, Musik, Büchern und anderen Medien über das Internet hat zu Veränderungen geführt, denen das bisherige Urheberrecht nicht gerecht wird. Für KünstlerInnen und MusikerInnen, die von der Verwertung ihrer schöpferischen Tätigkeit leben, muss es weiterhin Wege zu einer angemessenen Vergütung geben. Kein geeigneter Weg ist aus Sicht von uns die pauschale Kriminalisierung von unlizensierter Nutzung im privaten und nichtkommerziellen Kontext, gegen die wir uns entschieden aussprechen.

Wir treten für eine grundlegende Reform der bestehenden Urheber­rechtsgesetzgebung in Deutschland und der Europäischen Union ein. Wir wollen eine Regelung im Interesse der KünstlerInnen, BürgerInnen, ­ForscherInnen, JournalistInnen, BloggerInnen, Universitäten und Schulen, nicht aber zum Schutz großer Medienkonzerne und Verlage. Gleichzeitig müssen aber dabei die legitimen Interessen der Kulturschaffenden gewahrt bleiben. Die Einführung einer Kulturflatrate halten wir für eine diskussionswürdige Alternative.Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in seinen Onlineangeboten zu sehr eingeschränkt worden. Wir setzen uns dafür ein, den Rundfunkstaatsvertrag so zu ändern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem Rahmen ohne absurde Beschränkungen im Internet agieren kann. Dazu können auch Informationsangebote ohne engen Sendungsbezug gehören. Im Gegenzug sollen die Rundfunkanstalten dazu verpflichtet werden, auf Bezahlschranken für ihre Angebote zu verzichten.

Ein umfassendes Leistungsschutzrecht für Verlage wird von uns abgelehnt. Austausch und Weiterentwicklung von Inhalten ist ohne Zitate und Übernahmen nicht möglich. Solange die üblichen Kennzeichnungen und Quellenangaben eingehalten werden, ist eine Änderung gesetzlicher Regelungen zu Gunsten der Verlage ein Irrweg, der nur rechtliche Unsicherheit schafft.

Keine Netzsperren, Datenschutz im Netz

Wir Bündnisgrünen lehnen jegliche Form von Netzsperren oder der amtlichen Speicherung von Kommunikationsdaten – wie etwa die Vorrats­datenspeicherung – ab. Mit einer Politik des Misstrauens und des staat­lichen Generalverdachtes kann das für das Funktionieren einer lebendigen Demokratie notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Politik und BürgerInnen nicht hergestellt werden.

Internetsperren sind wirkungslose Symbolpolitik und schützen niemanden, denn die Sperren sind technisch leicht umgehbar. Statt eine Zensurinfrastruktur aufzubauen, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft personell verstärkt und qualifiziert werden, um die Suche nach strafrechtsrelevanten Inhalten im Netz und deren Löschung besser bewältigen zu können. Dabei müssen rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden.

Die leichte Verbreitung von Daten über das Internet erfordert auch eine Erweiterung der Datenschutzrechte. Die Nichtweitergabe von Daten muss künftig die Regel sein. Die Weitergabe als Ausnahme darf nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der NutzerInnen geschehen. Wir wollen gesetzlich sicherstellen, dass die NutzerInnen die Kontrolle über die eigenen Daten behalten, die sie an andere weitergegeben haben und mögliche Wege dieser Daten nachvollziehen können. Eine Löschung nicht mehr benötigter Daten soll als Regel verpflichtend sein. Darüberhinaus müssen die NutzerInnen im Netz besser und umfassender über ihre diesbezüglichen Rechte informiert werden. Die Kompetenzen sowie die Ausstattung des Landesdatenschutzbeauftragten müssen entsprechend erweitert werden.

Barrierefreiheit verwirklichen

Die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen spielt auch im Netz zunehmend eine wichtige Rolle. So sind Onlineangebote wie Webseiten oder PDF-Dateien im Netz nicht allen Menschen gleichermaßen zugänglich. Dies ist für Onlineangebote auf Landes- und kommunaler Ebene nicht akzeptabel. Der Zugang zu Inhalten öffentlicher Webseiten muss selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen offenstehen, Onlineangebote müssen hier daher bis in die kommunale Ebene hinein barrierefrei gestaltet werden. Des Weiteren setzen wir uns auch für die Barrierefreiheit privatwirtschaftlicher Internet­angebote ein.


Wahlprogramm

Wir wollen M-V zu einem Land für Umwelt- und Klimaschutz, nachhaltiges Wirtschaften, für gute Bildung und für soziale Gerechtigkeit machen.

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