Natur schützen - biologische Vielfalt erhalten
Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt des Lebens bedeutet für uns den Erhalt der Lebensräume und der Tier- und Pflanzenarten um ihrer selbst willen. Wir wollen sowohl ungenutzte Vorrangbereiche für die Natur sichern als auch gewährleisten, dass eine tatsächlich nachhaltige Nutzung mit dem Schutz der biologischen Vielfalt vereinbar wird.
Der Schutz der Biodiversität muss darüber hinaus als Querschnittsaufgabe über alle relevanten Politikbereiche konsequent umgesetzt werden. Ob Verkehrs-, Bildungs-, Siedlungs-, Agrar- oder Bergbaupolitik – unser Handeln muss ökologisch ausgerichtet werden.
Naturschutz bedeutet, der Wildnis Raum zu lassen, dabei natürliche Prozesse zu erlauben, aber auch Kulturlandschaften zu erhalten und zu schützen. Der Schutz der Natur ist dabei nicht auf Naturschutzgebiete beschränkt.
Naturschutz ist nur erfolgreich, wenn es gelingt, den Naturschutz in die Fläche zu tragen: Land- und Forstwirtschaft, die den Großteil unserer Landesfläche bewirtschaften, haben eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt und für die Umweltqualität.
Gewässerschutz
Nur zehn Prozent unserer Fließgewässer sind in einem guten ökologischen Zustand. Auch die Qualität zahlreicher Seen, Grundwasserkörper und der Küstengewässer ist stark verbesserungswürdig. Eine der Hauptursachen für diese Situation sind die weiterhin hohen Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft. Um die Qualität der Gewässer zu verbessern, wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns dafür ein, diese Einträge deutlich zu reduzieren. Auch Mecklenburg-Vorpommern steht vor der Herausforderung, die Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erfüllen, also die chemische, biologische und ökologische Qualität von Gewässern entscheidend zu verbessern. Mecklenburg-Vorpommern hat dabei Erfolge aufzuweisen.
Bereits jetzt werden mit dem Moorschutzprogramm des Landes tausende Hektar Moore renaturiert – diese renaturierten Flächen tragen bereits zu einer Verbesserung der Wasserqualität bei. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Moorschutzprogramm als Teil der Naturschutzpolitik des Landes seine Verankerung findet.
Ein weiterer notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer verbesserten Gewässersituation ist die Einführung von mindestens zehn Meter breiten Schutzstreifen an allen Gewässern auf landwirtschaftlichen Flächen. Das schließt Kleingewässer wie Sölle und Weiher ein, um auch die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten vor den schädigenden Einflüssen der Landwirtschaft zu schützen. Bei Ackerflächen darf auf diesen Streifen kein Bodenumbruch und kein Düngereintrag stattfinden. Wir wollen die Uferzonen von Gewässern vor einer Bebauung schützen.
Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns dafür ein, dass die durch den Bund treuhänderisch verwalteten Seen und Kleingewässer in Mecklenburg-Vorpommern nicht privatisiert werden. Diese Gewässer sind wegen ihrer Bedeutung für den naturnahen Tourismus und den Natur- und Umweltschutz im Interesse der Allgemeinheit in öffentlichem Besitz zu halten.
Unsere Politik verfolgt ein grundsätzliches Verkaufsverbot mit der Option einer Übertragung an Umweltstiftungen oder Umweltvereinigungen oder an die Länder, ohne dass eine Weiterveräußerung erfolgen darf.
Den kanalartigen Ausbau von Fließgewässern zu Schifffahrtsstraßen lehnen wir ab. Die Elbe ist aufgrund der wechselnden Wasserstände viele Tage im Jahr nicht schiffbar. Nur massive Eingriffe mit hohen Investitionsund Folgekosten könnten dies ändern. Diese würden den Lebensraum Elbe zerstören, auch im Bereich des Naturparks Mecklenburgisches Elbtal.
Die Bergung der Munitionsaltlasten in der Ostsee sollte möglichst schonend für Meeressäuger (z. B. Schweinswale) stattfinden, idealerweise durch Entsorgung an Land, notfalls unter Wasser mit geeigneter Schallschutz- Technik.
Alleen als Kultur- und Naturerbe erhalten
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch mehr als 4.300 Kilometer Alleen und Baumreihen. Dieses landschaftsprägende kulturhistorische Erbe ist bedroht. Wir wollen das landesweite Alleenentwicklungsprogramm fortführen und präzisieren. Für den in der Landesverfassung verlangten Erhalt und die Entwicklung der Alleen müssen Pflanzungen zukünftiger Alleen umsetzbar geplant werden. Alle Bestrebungen, an Bundesstraßen keine Alleen nachzupflanzen, lehnen wir ab. Zum Schutz der Alleebäume wollen wir einen alleenfreundlichen Winterdienst durchsetzen und den Einsatz von Streusalz auf ein im Sinne der Verkehrssicherheit erforderliches Minimum beschränken.
NATURA 2000 und andere Schutzgebiete
Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete mit europäischer Bedeutung. Sie umfassen die europäischen Vogelschutzgebiete sowie die FFHGebiete. FFH-Gebiete sind nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie geschützt, wegen ihrer Bedeutung für den Erhalt seltener Pflanzen (Flora), Tiere (Fauna) bzw. Lebensräume (Habitate).
Wir wollen das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 zu einem wirksamen Naturschutzinstrument entwickeln. Nachdem Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete in den letzten zehn Jahren im Rahmen einer intensiven öffentlichen Debatte festgelegt wurden, kommt es nun darauf an, ihren Erhalt und ihre Weiterentwicklung zu gewährleisten. Wir BÜNDISGRÜNEN setzen uns für ein wirksames NATURA 2000-Management ein, wobei gemeinsam mit den NutzerInnen für alle Gebiete möglichst konkrete Managementpläne erarbeitet werden. Hierfür und insbesondere für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen muss das Land ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen.
Das Rückgrat der NATURA 2000-Gebiete im Land sind die Naturschutzgebiete, die gemäß ihrer Schutzziele behandelt und weiterentwickelt werden müssen. Zahlreiche Naturschutzgebiete besitzen immer noch keine Schutzgebietsverordnungen bzw. Verordnungen, die nicht den aktuellen Erfordernissen entsprechen.
Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Naturschutzgebiete rechtlich gesichert und entsprechend ihrer Bestimmung behandelt werden.
Die rot-schwarze Landesregierung hat die Verantwortung für die Naturschutzgebiete weitestgehend kommunalisiert. Diese Aufgabenübertragung wollen wir rückgängig machen und sie somit wieder den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt übertragen.
Großschutzgebiete wie Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke mit überregionaler Ausstrahlung müssen den strengen internationalen Standards gerecht werden. Als zentrale Säulen des Fremdenverkehrs verdienen sie nicht nur aus Sicht des Naturschutzes Aufmerksamkeit. Wir wollen die Entwicklung eines naturnahen Qualitätstourismus fördern, der die Kernzonen der Gebiete ausspart.
Schutzgebiete
Wir treten für einen Naturpark Mecklenburgische Kleinseenplatte ein. Außerdem wollen wir, dass die Verordnungen für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe unverzüglich umgesetzt werden. Zudem soll das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Anfang 2012 landesrechtlich festgesetzt und zur Erfüllung der nationalen und internationalen Kriterien personell und materiell ausgestattet werden.
Ausbau eines Biotopverbundsystems
Mit den NATURA 2000-Gebieten verfügt Mecklenburg-Vorpommern über eine Grundlage für den Aufbau eines Biotopverbundsystems, das mit Elementen zwischen diesen Gebieten weiter ausgebaut werden muss. Wir treten für eine fachlich begründete Vernetzung von geschützten Arealen über Kulturlandschaftselemente, wie Hecken, Alleen, renaturierte Fließgewässer, begrünte Landwege, Ackerrandstreifen oder Kleingewässer ein. So können die negativen Folgen der zunehmenden Landschaftszerschneidung wesentlich gemildert werden. Der Ausbau der Verkehrsadern oder die Flurbereinigung schaffen anderenfalls unüberwindbare Barrieren für wandernde Tierarten.
Naturschutz- und Umweltbehörden stärken
Wir BÜNDNISGRÜNEN sehen eine Ungleichbehandlung bei der Ausstattung von Fachbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Trotz wachsender Aufgaben im Natur- und Umweltschutz wurden die Naturschutzbehörden in ihrer Personalausstattung gegenüber anderen Ressorts in der Vergangenheit stark begrenzt.
Wir setzen uns für eine Umverteilung des Fachpersonals der staatlichen Verwaltung zugunsten der Umweltabteilungen ein. Anderenfalls werden die anstehenden Aufgaben nicht lösbar sein. Sanktionen seitens der EU wären die Folge, beispielsweise aufgrund der Defizite bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Küsten- und Hochwasserschutz
Aufgrund des Klimawandels ist eine Überarbeitung des bisherigen Generalplans Küsten- und Hochwasserschutz dringend geboten. Klimatisch bedingt ist mit einem verstärkten Küstenrückgang und mit zunehmenden Überflutungsereignissen an der Küste wie auch im Binnenland zu rechnen.
Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre müssen zu Gunsten der natürlichen Küstenentwicklung korrigiert werden, damit in der Folge die Ausgaben für den Küstenschutz begrenzt werden können. Pufferstreifen, die von Bebauung frei zu halten sind, müssen wieder ausgedehnt und Küstenniederungen zu Ausweichräumen für Flutereignisse entwickelt werden. Der Gefährdung von Menschen und Infrastruktur muss durch Änderungen im Baurecht vorgebeugt werden.
Wir lehnen die Erkundungen nach Erdöl und Erdgas an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern ab.
